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Rede: die deutsche Sprache verstösst gegen die Verfassung

Liebe Stundeten

Nach Art. 3 Grundgesetz darf niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden. Gerade dies geschieht jedoch permanent in Bezug auf Frauen durch den aktuellen Gebrauch der deutschen Sprache. Daher plädiere ich für ein Verbot der deutschen Sprache, da sie Frauen eklatant benachteiligt. Die deutsche Sprache ist nicht verfassungskonform.

Es gibt unzähligen Beispiele. Ich will euch hier einige Begriffe geben. Man sagt „Bauherr“ oder, „selbst ist der Mann“ oder, „aller Herren Länder“, oder „seinen Mann stehen“, oder „sein eigener Herr sein“. Die Benachteiligung der Frau erkennt man z.B. im Wort „dämlich“, das das Volk als ein Synonym für dumm sieht und im Gegenzug das Wort „herrlich“ das das Volk als Synonym für monumental erkennt.

Ich muss sagen: Ich bin enttäuscht vom Volk.

Es gibt in der deutschen Sprache keine sprachliche Benachteiligung der Männer. Im Gegenteil. So machen die Hunde ein „Männchen“ und nicht etwa ein „Frauchen“. Die „Zeche bezahlt der kleine Mann“, auch wenn die kleine Frau auf der Straße der gegenteiligen Meinung ist.
Es ist mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar, dass die weibliche Form der grammatikalischen Regel folgend über die männliche gebildet wird. Aus Lehrer wird Lehrerin, aus Mitarbeiter wird Mitarbeiterin, aus Meister wird Meisterin, aus Bundeskanzler wird  Bundeskanzlerin usw.

Das ist eine nicht zu tolerierende grammatikalische Bevorzugung des Männchens, das hier bestimmend für die grammatikalische Form des Weibchens hergenommen wird.  Diese eklatante Benachteiligung ist ähnlich ungerecht, wie die Geschichte im Alten Testament, wo Eva aus einer Rippe des Adams geschnitten wurde. Wenn man diesen Verfassungsverstoss der Bibel, genauso wie den der deutschen Sprache konsequent weitertreibt, könnte es dazu führen, dass die Frauen in Zukunft als „Nicht-Männer“ bezeichnet werden. Dieser Gefahr muss Einhalt geboten werden.

Der Gesetzgeber sollte verbindlich vorschreiben, dass weibliche wie männliche Formen unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Anbringen der Endungen an den jeweiligen Wortstamm gebildet werden: also Lehrin, Mitarbeitin, Meistin, Bundeskanzlin.

Auch die „man Formulierung“ muss neu geregelt werden. Der Satz „man sollte mehr Sport treiben“, oder das „das hat man schon mal gehört“ ist Sprachbarbarei, denn es hat wieder den Mann zum Inhalt und die Frau hat das verfassungsrechtliche Nachsehen.

Unsere Schulbücher, die die althergebrachte deutsche Sprache verwenden, führen dazu, dass die Schüler von Staats wegen und ohne Ausweichmöglichkeit gezwungen werden, aus diesen Büchern zu lernen. Das ist Verfassungswidrig!

Deshalb sollte der Deutschen Bundestag verpflichtet werden, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode die deutsche Sprache neu zu erlassen, damit endlich die bestehende Nachteile beseitigt werden und die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchgesetzt wird.

Danke

 

 

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