Wo man gegen die dargelegten Gründe des Gegners nichts vorzubringen weiß, erkläre man sich mit feiner Ironie für inkompetent: »Was Sie da sagen, übersteigt meine schwache Fassungskraft: es mag sehr richtig sein; allein ich kann es nicht verstehn und begebe mich allen Urteils.« – Dadurch insinuiert man den Zuhörern, bei denen man in Ansehen steht, daß es Unsinn ist. So erklärten beim Erscheinen der Kritik der reinen Vernunft oder vielmehr beim Anfang ihres erregten Aufsehens viele Professoren von der alten eklektischen Schule »wir verstehen das nicht«, und glaubten sie dadurch abgetan zu haben. – Als aber einige Anhänger der neuen Schule ihnen zeigten, daß sie Recht hätten und es wirklich nur nicht verstanden, wurden sie sehr übler Laune.
Man darf den Kunstgriff nur da brauchen, wo man sicher ist, bei den Zuhörern in entschieden höherem Ansehen zu stehen als der Gegner: z.B. ein Professor gegen einen Studenten. Eigentlich gehört dies zum vorigen Kunstgriff und ist ein Geltendmachen der eigenen Autorität, statt der Gründe, auf besonders maliziöse Weise.
– Der Gegenstreich ist: »Erlauben Sie, bei Ihrer großen Penetration muß es Ihnen ein leichtes sein, es zu verstehn, und so kann nur meine schlechte Darstellung Schuld sein«, – und nun ihm die Sache so ums Maul schmieren, daß er sie nolens volens verstehen muß und klar wird, daß er sie vorhin wirklich nur nicht verstanden hat. – So ist's retorquiert (salopp: Retourkutsche): er wollte uns »Unsinn« insinuieren; wir haben ihm »Unverstand« bewiesen. Beides mit schönster Höflichkeit.
Anmerkung1): Demgemäß vielleicht nicht bei Juristen untereinander jedoch in Anwesenheit von Kunden und auch vor Gericht allemal.

