Dieser ist hauptsächlich anwendbar, wenn Gelehrte vor ungelehrten Zuhörern streiten. Wenn man kein argumentum ad rem (zur Sache gehörend) hat und auch nicht einmal eines ad hominem, so macht man eines ad auditores, d.h. einen ungültigen Einwurf, dessen Ungültigkeit aber nur der Sachkundige einsieht. Ein solcher ist der Gegner, der Zuhörer aber meist nicht: er wird also in ihren Augen geschlagen, zumal wenn der Einwurf seine Behauptung irgendwie in ein lächerliches Licht stellt. Zum Lachen sind die Leute gleich bereit, und man hat die Lacher auf seiner Seite. Um die Nichtigkeit des Einwurfs zu zeigen, müßte der Gegner eine lange Auseinandersetzung machen und auf die Prinzipien der Wissenschaft oder sonstige Angelegenheit zurückgehn: dazu findet er nicht leicht Gehör.
Exempel. Der Gegner sagt: bei der Bildung des Urgebirges, war die Masse, aus welcher der Granit und alles übrige Urgebirg kristallisierte flüssig durch Wärme, also geschmolzen: die Wärme mußte etwa 200° R sein: die Masse kristallisierte unter der sie bedeckenden Meeresfläche. – Wir machen das argumentum ad auditores, daß bei jener Temperatur, ja schon lange vorher bei 80°, das Meer längst verkocht wäre und in der Luft schwebte als Dunst. – Die Zuhörer lachen. Um uns zu schlagen, hätte er zu zeigen, daß der Siedepunkt nicht allein von dem Wärmegrad, sondern eben so sehr vom Druck der Atmosphäre abhängt: und dieser, sobald etwa das halbe Meereswasser in Dunstgestalt schwebt, sosehr erhöht ist, daß auch bei 200° R noch kein Kochen stattfindet. – Aber dazu kommt er nicht, da es bei Nichtphysikern einer Abhandlung bedarf.
Beispiel1): in einer Vertragsverhandlung ist der hier genannte „Hörer“ der evtl. anwesende Kunde. Unter Juristen alleine ist wohl keiner ein Ungelehrter. Sollte jedoch eine unglaubhafte Übertreibung geschehen, setzen Sie kabarettistische Mittel ein: übertreiben Sie noch mehr und machen Sie damit des Gegners Argument lächerlich. Kabarett und Rhetorik sind nahe Verwandte (vgl. Jürgen Henningsen: „Theorie des Kabaretts“, A. Henn Verlag Ratingen 1967 in „Über die Wissenszusammenhänge im Publikum“, Holger Münzer: Handbuch der Rhetorik und im Kap. „Das Publikum“ S. 105 ff.).

