Man kann zum Beweis seines Satzes auch falsche Vordersätze gebrauchen, wenn nämlich der Gegner die wahren nicht zugeben würde, entweder weil er ihre Wahrheit nicht einsieht, oder weil er sieht, daß die Thesis sogleich daraus folgen würde: dann nehme man Sätze, die an sich falsch, aber ad hominem wahr sind, und argumentiere aus der Denkungsart des Gegners ex concessis. Denn das Wahre kann auch aus falschen Prämissen folgen: wiewohl nie das Falsche aus wahren. Eben so kann man falsche Sätze des Gegners durch andre falsche Sätze widerlegen, die er aber für wahr hält: denn man hat es mit ihm zu tun und muß seine Denkungsart gebrauchen. Z. B. ist er Anhänger irgend einer Sekte, der wir nicht beistimmen; so können wir gegen ihn die Aussprüche dieser Sekte, als principia, gebrauchen. Aristoteles, Topik, VIII, 9.
Beispiel2): Wird z.B. der Einwand: „Die relevanten Summen sind doch nur Peanuts für Sie“ einer Verhandlung vorausgesetzt ist dies ein falscher Vordersatz. Man nehme als Antwort einen ad rem falschen jedoch ad hominem aus der Denkungsart des Gegners richtigen Satz : „Sie zahlen eine hohe Miete für die Sicherheit Ihres Wohnens, weil Sie sich nicht dagegen wehren können. Ebenso müssen Sie ein angemessenes Geld für Ihre finanzielle Sicherheit zahlen. Im Vergleich zu Ihrer Miete sind Ihre Kosten bei uns Peanuts.“
